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vereine - ehrenamt

Ehrenamt verdient Respekt und Versicherungsschutz

 

Der Übungsleiter im Sportverein, das Engagement im Alten- oder Asylheim oder die Mitarbeit in der Kirchengemeinde – die Bandbreite an ehrenamtlichen Tätigkeiten ist groß, ihre Bedeutung für das soziale Für- und Miteinander von unschätzbarem Wert.

 

Über 17 Millionen Menschen sind in Deutschland ehrenamtlich tätig. Viele davon zusätzlich zu ihrem eigentlichen Beruf. Tendenz steigend. Gerade wer anderen Menschen etwas Gutes tun möchte, sollte im Falle einer Unachtsamkeit oder eines Unfalles nicht auf den finanziellen Folgen sitzen bleiben.

Das Ehrenamt genießt in vielen Fällen gesetzlichen Versicherungsschutz. Dafür müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein.

5 Kriterien für den gesetzlichen Unfallschutz
Das Ehrenamt muss…

  1. Freiwillig sein
  2. Unentgeltlich geleistet werden
  3. Kontinuierlich ausgeübt
  4. Von einem Träger organisiert sein
  5. Anderen zu Gute kommen

Lücken beim gesetzlichen Unfallschutz schließen
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, besteht zwar für das Ehrenamt Versicherungsschutz über die gesetzliche Unfall­ver­si­che­rung. Doch diese leistet nur bei der unmittelbaren Ausführung des Ehrenamtes und auf dem Weg dorthin oder von dort. Zudem hinterlässt der gesetzliche Schutz Lücken, die mit einer privaten Unfall­ver­si­che­rung geschlossen werden können.

Schäden an Dritten
Beim Umgang mit Menschen geht es nicht nur um den eigenen Schutz. Schnell ist im Zimmer der ehrenamtlich betreuten Bewohnerin eine Vase umgestoßen oder ein Teil der Einrichtung unachtsam beschädigt worden. Besteht über die Träger-Organisation eine Vereinshaftpflicht, sind diese Sachschäden abgedeckt. Andernfalls benötigt der /die Ehrenamtler*in eine private Haft­pflichtversicherung.

Rente bei Berufs­unfähig­keit
Hindert ein Unfall dauerhaft am Ausüben des Ehrenamtes, kann, wie beschrieben, die gesetzliche Unfall­ver­si­che­rung greifen. Deren Rentenzahlung ist allerdings gering und sollte durch eine private Absicherung ergänzt werden. Die private Berufs­unfähig­keitsversicherung (BU) ermöglicht nicht nur höhere Leistungen, sie zahlt im Gegensatz zur Unfall­ver­si­che­rung auch dann, wenn eine Krankheit die Ursache des dauerhaften Ausfalls ist. Ganz unabhängig einer ehrenamtlichen Tätigkeit ist die BU ein wichtiger Baustein im gesamten Vorsorgekonzept.

Erkundigen Sie sich im Vorfeld bei dem Verein oder der Organisation, der Sie als ehrenamtlicher Helfer beitreten wollen, über den Versicherungsschutz. Für zusätzliche Risiken und bleibende Versorgungslücken sollten Sie sich in einer unabhängigen Beratung aufklären lassen. 



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