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Angestellte Heilberufe

Angestellte Heilberufe


Vorsorge und Absicherung für Ärzte und Apotheker

Eine lückenlose Absicherung ist das Fundament Ihrer Karriere. Als angestellter Heilberufler genießen Sie zwar über Ihren Arbeitgeber einen gewissen Schutz, doch dieser reicht oft nicht aus, um alle privaten und beruflichen Risiken abzudecken.

Die Berufshaftpflicht: Mehr als nur eine Pflichtaufgabe

Die Absicherung gegen Haft­pflichtansprüche ist gemäß § 21 der Muster-Berufsordnung für Ärzte verpflichtend. Während Sie im Dienst meist über das Krankenhaus oder die Apotheke versichert sind, lässt Sie dieser Schutz in entscheidenden Momenten allein – zum Beispiel bei einer Ersten Hilfe außerhalb des Dienstes oder im außerdienstlichen privaten Bereich. Eine eigenständige Berufshaftpflicht schließt diese gefährlichen Lücken.

Sinnvolle Ergänzungen und Optimierung

  • Straf-Rechtsschutz: Optional lässt sich Ihre Haft­pflicht um einen Straf-Rechtsschutz erweitern. Dieser übernimmt zusätzliche Kosten im Falle eines Gerichtsprozesses – ein Risiko, das im medizinischen Alltag leider nie ganz auszuschließen ist. Ob diese Zusatzversicherung für Sie persönlich notwendig ist, analysieren wir gemeinsam in einem Beratungsgespräch.
  • Kosten-Check: Eine Privathaftpflicht für Sie und Ihre Familie sollte im Idealfall bereits beitragsfrei in Ihrer Berufshaftpflicht integriert sein. Wir prüfen, ob Ihr aktueller Tarif diese Vorteile bietet.
  • Bestands-Check: Wir analysieren Ihre bestehenden Policen und optimieren Ihren Schutz – passgenau zu Ihrer aktuellen beruflichen, privaten und finanziellen Lebensphase.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Aktive Bedarfsermittlung: Wir sichern nur das ab, was Sie wirklich brauchen.
  • Übergreifender Schutz: Auswahl aus erstklassigen Anbietern statt Standardlösungen.
  • Kontinuierliche Begleitung: Wir passen Ihren Schutz an, wenn Ihre Karriere wächst.
  • Service: Wir übernehmen für Sie die notwendigen Formalitäten.

„Bereit für das erste Sondierungsgespräch? Kontaktieren Sie mich für eine unverbindliche Erstberatung und einer abgestimmten Analyse ihrer Versicherungsleistungen.“


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