Eine lückenlose Absicherung ist das Fundament Ihrer Karriere. Als angestellter Heilberufler genießen Sie zwar über Ihren Arbeitgeber einen gewissen Schutz, doch dieser reicht oft nicht aus, um alle privaten und beruflichen Risiken abzudecken.
Die Absicherung gegen Haftpflichtansprüche ist gemäß § 21 der Muster-Berufsordnung für Ärzte verpflichtend. Während Sie im Dienst meist über das Krankenhaus oder die Apotheke versichert sind, lässt Sie dieser Schutz in entscheidenden Momenten allein – zum Beispiel bei einer Ersten Hilfe außerhalb des Dienstes oder im außerdienstlichen privaten Bereich. Eine eigenständige Berufshaftpflicht schließt diese gefährlichen Lücken.
„Bereit für das erste Sondierungsgespräch? Kontaktieren Sie mich für eine unverbindliche Erstberatung und einer abgestimmten Analyse ihrer Versicherungsleistungen.“